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Antrag auf Jagdschein

Hinweise
Daten
Jagdschein
Erklärungen
Nachweise

Wichtige Hinweise:

 

Zur vollständigen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Jägerprüfungszeugnis (nur bei Ersterteilung)
- Passfoto (nur bei Ersterteilung)
- Personalausweis 
- Pachtvertrag und/oder entgeltliche Jagderlaubnis (bestätigt von der zuständigen Unteren Jagdbehörde)
- Aktuelle Versicherungsbestätigung (mit Angabe der Versicherungsscheinnummer) über Jagdhaftpflichtversicherung
 

Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.

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Ihr Jagdschein

Gültigkeit des Jadgscheines

Erklärungen

Gemäß § 17 BJagdG erkläre ich...


Gesamt-Jagdfläche / Angaben zum Jagdrevier

Eine entgeltliche Jagderlaubnis (auch Begehungsschein), die eine Gültigkeit von über ein Jagdjahr
hat, muss der zuständigen Behörde angezeigt werden (gem. Art. 17 Abs. 2 BayJG i.V.m. § 12 Abs. 1
BJagdG) und muss in den Jagdschein eingetragen werden.

Nachweise

Bitte Bei Abholung Ihres Jadgscheins das Original vorlegen! 

Bitte bei Abholung Ihres Jagdscheins ein Passfoto mitbringen! 

Bitte bei Abholung Ihres Jagdscheins Ihren Personalausweis vorlegen!

Bitte bei Abholung Ihres Jagdscheins den zuletzt erteilten Jagdschein / Falknerjagdschein vorlegen!

08341 / 437-310
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. 13:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 16:00 Uhr
ordnungsamt@kaufbeuren.de

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