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Stadt Kaufbeuren

Kinder, Jugend und Familie
- Sorgeregister - 

Am Graben 3

87600 Kaufbeuren


Tel-Nr.: 08341 437-366

E-Mail: jugendamt@kaufbeuren.de

Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister ("Negativbescheinigung")

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Wichtige Informationen:

Über das folgende Formular kann eine nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mutter eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. 

 

Diese Auskunft  dient zur Vorlage bei Behörden, Banken, Schulen, etc. um das alleinige Sorgerecht zu bescheinigen.

Für die Ausstellung dürfen keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, dies bedeutet,

- dass keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben wurden

- oder keine gerichtlichen Entscheidungen (Familiengericht) über das Sorgerecht ergangen sind

Eine Bescheinigung kann Ihnen ausgestellt werden, wenn

- der Wohnort der Mutter / des Kindes und / oder
- der Geburtsort des Kindes 

 

die Stad Kaufbeuren ist. 

Datenschutzhinweise: 

 

Im Rahmen der Antragsstellung werden personenbezogene Daten erhoben - dies erfolgt nur im hierfür notwendigen Umfang. Erst mit der Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist eine Antragsstellung möglich:

Anmeldung mit BayernID (Benutzerkonto):
 

Eine BayernID bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

- sichere Authentifizierung z.B. mit ELSTER-Zertifikat bzw. Personalausweis
- automatische Übernahme der im Benutzerkonto hinterlegten Daten in das Antragsformular
- mit einem Benutzerkonto ist die Anmeldung bei zahlreichen Online-Verwaltungsleistungen möglich

Antragstellende Person - Ihre Daten:

Hinweis: Nur die alleinerziehende Mutter ist antragsberechtigt.

Hinweis: Falls Sorgeerklärungen oder Scheidungsurteile vorliegen, gelten die dortigen Regelungen. 
Eine Auskunft über Alleinsorge ist in diesem Fall nicht möglich!

Ihre Wohnadresse

Ihre Kontaktdaten

Daten Ihres Kindes: 

Hinweis: Bitte sämtliche Vornamen (laut Geburtsurkunde) angeben.

Hinweis: Der Wohnort der Antragstellerin (Mutter) oder der Geburtsort des Kindes muss KAUFBEUREN sein!
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt.

Hinweis: Bitte sämtliche Vornamen (laut Geburtsurkunde) angeben.

Bestätigungen und Hinweise zur weiteren Verarbeitung:

Bitte bestätigen Sie uns Ihre angegebenen Daten:

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