Über das folgende Formular kann eine nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mutter eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Diese Auskunft dient zur Vorlage bei Behörden, Banken, Schulen, etc. um das alleinige Sorgerecht zu bescheinigen.
Für die Ausstellung dürfen keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, dies bedeutet,
- dass keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben wurden
- oder keine gerichtlichen Entscheidungen (Familiengericht) über das Sorgerecht ergangen sind
Eine Bescheinigung kann Ihnen ausgestellt werden, wenn
- der Wohnort der Mutter / des Kindes und / oder
- der Geburtsort des Kindes
die Stad Kaufbeuren ist.