Wichtige Hinweise
Für die Antragstellung werden je nach Vorauswahl verschiedene Nachweise benötigt:
Sie können Ihre Dateneingaben während der Antragstellung zwischenspeichern.
Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.
Mir / Uns ist bekannt, dass
Anmeldung mit BayernID - Ihre Vorteile
Sicher!
Authentifizierung über ELSTER oder Personalausweis. Ihr Antrag kann digital eingereicht werden.
Bequem! Übernahme der im Benutzerkonto hinterlegten Daten in das Antragsformular.
Zukunftsweisend!
Ein Benutzerkonto für eine stetig wachsende Anzahl an Online-Verwaltungsleistungen.
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Anmeldung ohne BayernID - Bitte beachten
Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen. Dieser Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und an die angegebene Adresse versendet werden.
Bitte nicht mit der Steuer-Nr. verwechseln!
Ihre Anschrift
Ihre Kontaktdaten
Eine Änderung der Zusatzförderung während des Bewilligungszeitraums (in der Regel 24 Monate) ist nur möglich, wenn eine Änderung des jährlichen Gesamteinkommens des Haushalts oder eine Änderung der Zahl der Haushaltangehörenden zu einer Zuordnung in eine niedrigere Einkommensstufe als bisher führt.
Allgemeine Angaben zu Ihren Einkünften
Ermittlung Jahreseinkommen
Meine Brutto-Einnahmen in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung betrugen aus
Jahresbetrag
Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")
Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden.
Verbleibender Betrag
Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"
Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.
Abzüglich Pauschbetrag
Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.
Summe der positiven Einkünfte
Ermittlung Jahreseinkommen - Einkommensänderung
Meine Brutto-Einnahmen betrugen bzw. werden betragen aus
Ich hatte vom Beginn des vergangenen Kalenderjahres bis einschließlich vergangenen Monat - abzüglich Beträge nach § 2 Abs. 5a EStG - Einkünfte aus
Gewinn im letzten Kalenderjahr
Abzüglich Pauschalbeträge gemäß § 2 Abs. 2 DVWoR
Bei Einahmen gemäß DVWoR können pauschal 200 € abgezogen werden.
Ergebnis
Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR
Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beträge
Jeweils 10 % der Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR
Jahreseinkommen des Antragstellers
Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen
Bitte erste Person erfassen
Bitte zweite Person erfassen
Bitte dritte Person erfassen
Bitte vierte Person erfassen
Bitte fünfte Person erfassen
Bitte sechste Person erfassen
Bitte siebte Person erfassen
Bitte achte Person erfassen
Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen (Zusatzperson 1)
Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen (Zusatzperson 2)
Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen (Zusatzperson 3)
Summe der Jahreseinkommen sämtlicher Haushaltsangehörigen
Ermittlung des Gesamteinkommens des Haushalts
Abzüglich Freibeträge:
Abzüglich Abzugsbeträge für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen:
Gesamteinkommen des Haushalts