Antrag auf Mietwohnraum-Zusatzförderung

Hinweise
Mieter / Vermieter
Kontodaten
Einkommen Antragsteller
Einkommen weitere Personen
Gesamteinkommen

Wichtige Hinweise

 

Für die Antragstellung werden je nach Vorauswahl verschiedene Nachweise benötigt:

  • Meldebescheinigung (falls sich Ihre aktuelle Anschrift nicht in Kaufbeuren befindet)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen)
  • Ersatzleistungen / Andere Einkünfte (z.B. Erwerbsminderungsrenten, Krankentagegelder, Bafög, Bürgergeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Minijobs)
  • Bei Kindern (ab 16 Jahren) eine Schulbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag 
  • Während Schwangerschaft Mutterpass

 

Sie können Ihre Dateneingaben während der Antragstellung zwischenspeichern. 

 

Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.

 

 

Erklärungen

Mir / Uns ist bekannt, dass

Anmeldung mit BayernID - Ihre Vorteile

 

Sicher! 

Authentifizierung über ELSTER oder Personalausweis. Ihr Antrag kann digital eingereicht werden.

 

Bequem!
Übernahme der im Benutzerkonto hinterlegten Daten in das Antragsformular.

 

Zukunftsweisend!

Ein Benutzerkonto für eine stetig wachsende Anzahl an Online-Verwaltungsleistungen.

 

Sie haben noch keine BayernID? Information und Registrierung hier

Anmeldung ohne BayernID - Bitte beachten

 

Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.
Dieser Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und an die angegebene Adresse versendet werden. 

Ihre Daten - Mieter/in

Bitte nicht mit der Steuer-Nr. verwechseln!

Bitte nicht mit der Steuer-Nr. verwechseln!

Ihre Anschrift

Ihre Kontaktdaten

Anschrift der zu fördernden Wohnung
Vermieter/in
Änderung der Einkommensstufe während des Bindungszeitraums

Eine Änderung der Zusatzförderung während des Bewilligungszeitraums (in der Regel 24 Monate) ist
nur möglich, wenn eine Änderung des jährlichen Gesamteinkommens des Haushalts oder eine Änderung
der Zahl der Haushaltangehörenden zu einer Zuordnung in eine niedrigere Einkommensstufe als bisher führt.

Ihre Kontodaten
Einkommenserklärung

Allgemeine Angaben zu Ihren Einkünften

Ermittlung Jahreseinkommen

Meine Brutto-Einnahmen in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung betrugen aus

 

Jahresbetrag

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen - Einkommensänderung

Meine Brutto-Einnahmen betrugen bzw. werden betragen aus

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen

Ich hatte vom Beginn des vergangenen Kalenderjahres bis einschließlich vergangenen Monat - abzüglich Beträge nach § 2 Abs. 5a EStG - Einkünfte aus

Gewinn im letzten Kalenderjahr

 

Summe der positiven Einkünfte


Jahresbetrag 

Abzüglich Pauschalbeträge gemäß § 2 Abs. 2 DVWoR

Bei Einahmen gemäß DVWoR  können pauschal 200 €  abgezogen werden.

Ergebnis


 

Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR

Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beträge

Jeweils 10 % der Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


 

Jahreseinkommen des Antragstellers

Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Zusatzperson 1)

Ermittlung Jahreseinkommen

Meine Brutto-Einnahmen in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung betrugen aus

 

Jahresbetrag

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen - Einkommensänderung

Meine Brutto-Einnahmen betrugen bzw. werden betragen aus

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen

Ich hatte vom Beginn des vergangenen Kalenderjahres bis einschließlich vergangenen Monat - abzüglich Beträge nach § 2 Abs. 5a EStG - Einkünfte aus

Gewinn im letzten Kalenderjahr

 

Summe der positiven Einkünfte


Jahresbetrag 

Abzüglich Pauschalbeträge gemäß § 2 Abs. 2 DVWoR

Bei Einahmen gemäß DVWoR  können pauschal 200 €  abgezogen werden.

Ergebnis


 

Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beträge

Jeweils 10 % der Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


 

Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen


Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Zusatzperson 2)

Ermittlung Jahreseinkommen

Meine Brutto-Einnahmen in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung betrugen aus

 

Jahresbetrag

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen - Einkommensänderung

Meine Brutto-Einnahmen betrugen bzw. werden betragen aus

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen

Ich hatte vom Beginn des vergangenen Kalenderjahres bis einschließlich vergangenen Monat - abzüglich Beträge nach § 2 Abs. 5a EStG - Einkünfte aus

Gewinn im letzten Kalenderjahr

 

Summe der positiven Einkünfte


Jahresbetrag 

Abzüglich Pauschalbeträge gemäß § 2 Abs. 2 DVWoR

Bei Einahmen gemäß DVWoR  können pauschal 200 €  abgezogen werden.

Ergebnis


 

Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beträge

Jeweils 10 % der Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


 

Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen


Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Zusatzperson 3)

Ermittlung Jahreseinkommen

Meine Brutto-Einnahmen in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung betrugen aus

 

Jahresbetrag

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen - Einkommensänderung

Meine Brutto-Einnahmen betrugen bzw. werden betragen aus

Abzüglich Werbungskosten (sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag")

Bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit können pauschal 1.230 € sog. "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" abgezogen werden. Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. 

Verbleibender Betrag 


Abzüglich sog. "Sparer-Pauschbetrag"

Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen können pauschal 1.000 € sog. "Sparer-Pauschbetrag" abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 



Abzüglich Pauschbetrag

Bei sonstigen EInkünften können pauschal 40 €€ abgezogen werden.

Verbleibender Betrag 


 

Summe der positiven Einkünfte


Ermittlung Jahreseinkommen

Ich hatte vom Beginn des vergangenen Kalenderjahres bis einschließlich vergangenen Monat - abzüglich Beträge nach § 2 Abs. 5a EStG - Einkünfte aus

Gewinn im letzten Kalenderjahr

 

Summe der positiven Einkünfte


Jahresbetrag 

Abzüglich Pauschalbeträge gemäß § 2 Abs. 2 DVWoR

Bei Einahmen gemäß DVWoR  können pauschal 200 €  abgezogen werden.

Ergebnis


 

Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beträge

Jeweils 10 % der Summe Jahreseinkommen und Einnahmen gemäß DVWoR


 

Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen


Bitte erste Person erfassen

Bitte zweite Person erfassen

Bitte dritte Person erfassen

Bitte vierte Person erfassen

Bitte fünfte Person erfassen

Bitte sechste Person erfassen

Bitte siebte Person erfassen

Bitte achte Person erfassen

 

Jahreseinkommen des Antragstellers

 

Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen (Zusatzperson 1)

 

Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen (Zusatzperson 2)

 

Jahreseinkommen des weiteren Haushaltsangehörigen (Zusatzperson 3)

 

Summe der Jahreseinkommen sämtlicher Haushaltsangehörigen

Ermittlung des Gesamteinkommens des Haushalts

 

Abzüglich Freibeträge:

Abzüglich Abzugsbeträge für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen:

 

Gesamteinkommen des Haushalts

 

Gesamteinkommen des Haushalts

Erklärungen
08341/437-411
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. 13:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 16:00 Uhr
bauverwaltung@kaufbeuren.de

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