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Bohranzeige zur Errichtung von Brunnen für die thermische Nutzung von Grundwasser - Wasserrechtliche Erlaubnis
(nach § 49 WHG i.V.m. Art. 30 BayWG)

Hinweise
Antragsteller/in
Brunnen (I)
Brunnen (II)
Baufirma
Anlagen

Wichtige Hinweise:
 

  • Dieses Online-Formular bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
     
  • Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.
     
  • Ebenfalls erhalten Sie einen Link um nach Fertigstellung der Bohrungen den Antrag erneut zu öffnen und die im Nachgang vorzulegende Bohrdokumentation hochzuladen.
     
  • Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
    - Übersichtslageplan M 1 : 25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes
    - Detaillageplan M 1 : 1.000 mit Eintragung der Brunnenstandorte
    - (voraussichtliche) Schichtenverzeichnisse und Ausbaupläne der Brunnen

     

  • Der Brunnen ist nach dem Stand der Technik zu errichten. Besonders zu beachten sind dabei die Vorgaben des DVGW-Regelwerkes W122 und W123, sowie im Falle der Errichtung eines Schachtringbrunnens sinngemäß das Merkblatt 1.4/1 „Bewässerungsbrunnen – der fachgerechte Ausbau und Betrieb“ des bayerischen Landesamtes für Umwelt. https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil1_grundwasserwirtschaft/index.htm

    Nach Fertigstellung der Bohrungen ist umgehend ein Schlussbericht mit folgenden Inhalten zu erstellen und der Stadt Kaufbeuren sowie dem Wasserwirtschaftsamt Kempten unaufgefordert elektronisch zu übermitteln:

    - vermessener Lageplan M = 1 : 2.000

    - Ansprache der angetroffenen Bodenschichten auf Grundlage der DIN EN ISO 14688,EN ISO 14689, EN ISO 22475-1

    - Dokumentation gemäß DIN 4023 (Schichtenverzeichnisse, Bohrprofil, Ausbauplan, Verfüllplan etc.)

    - Besondere Vorkommnisse bei Bohrung und Ausbau

    - Lage über Ost- und Nordwert (UTM-Koordinaten)

    - Messpunkthöhe (NN+m in cm-Genauigkeit)

    - Verantwortlicher Eigentümer bzw. Nutzer des Brunnens

    - ggf. Ergebnisse von Pumpversuchen

    - ggf. Ergebnisse von Wasseranalysen
     

  • Sonderfall Grundwasserwärmepumpen bis 50 kJ/s (i.d.R. bei Wohnhäusern mit bis zu 3 Wohneinheiten):
    Die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe mit einer Leistung von weniger als 50 kJ/s kann auf Grundlage von Artikel 70 BayWG erteilt werden. Die Erlaubnis ist bei der Stadt Kaufbeuren zu beantragen. Der wichtigste Teil der Antragsunterlagen ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW). Eine Liste der PSW ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/doc/03_psw_liste_tn.pdf

Antragsteller/in
Grundstückseigentümer/in
Angaben zu der/den Bohrung/en

Technische Beschreibung der Brunnen

Förderbrunnen

(Angaben in ca. m unter Gelände)

Schluckbrunnen

(Angaben in ca. m unter Gelände)

Brunnenbaufirma
Die ausführende Bohrfirma wird auf folgendes hingewiesen:
Anlagen
Wichtige Hinweise und Bestätigungen
08341 / 437-303
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do. 13:00 - 16:00 Uhr
wasserrecht@kaufbeuren.de

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