Der Brunnen ist nach dem Stand der Technik zu errichten. Besonders zu beachten sind dabei die Vorgaben des DVGW-Regelwerkes W122 und W123, sowie im Falle der Errichtung eines Schachtringbrunnens sinngemäß das Merkblatt 1.4/1 „Bewässerungsbrunnen – der fachgerechte Ausbau und Betrieb“ des bayerischen Landesamtes für Umwelt. https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil1_grundwasserwirtschaft/index.htm
Nach Fertigstellung der Bohrungen ist umgehend ein Schlussbericht mit folgenden Inhalten zu erstellen und der Stadt Kaufbeuren sowie dem Wasserwirtschaftsamt Kempten unaufgefordert elektronisch zu übermitteln:
- vermessener Lageplan M = 1 : 2.000
- Ansprache der angetroffenen Bodenschichten auf Grundlage der DIN EN ISO 14688,EN ISO 14689, EN ISO 22475-1
- Dokumentation gemäß DIN 4023 (Schichtenverzeichnisse, Bohrprofil, Ausbauplan, Verfüllplan etc.)
- Besondere Vorkommnisse bei Bohrung und Ausbau
- Lage über Ost- und Nordwert (UTM-Koordinaten)
- Messpunkthöhe (NN+m in cm-Genauigkeit)
- Verantwortlicher Eigentümer bzw. Nutzer des Brunnens
- ggf. Ergebnisse von Pumpversuchen
- ggf. Ergebnisse von Wasseranalysen