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Einbringen von Stoffen in das Grundwasser zur Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden - Wasserrechtliche Erlaubnis
(nach Art. 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS 2 BayWG bzw. Art. 15 BayWG)

Hinweise
Antragsteller/in
Baustelle
Bohrungen
Wärmepumpe
Bohrfirma
Anlagen

Wichtige Hinweise:
 

  • Dieses Online-Formular bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
     
  • Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.
     
  • Zur vollständigen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
    - Übersichtslageplan M = 1 : 25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes
    - Detaillageplan M = 1 : 1.000 mit Flur-Nummer, Gemarkung, Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf
    - Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse mit Angabe der Datenquelle
    - Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonde mit Maß- und Materialangaben
    - Bescheinigung nach DVGW 120 bzw. „Gütesiegel für Erdwärmesonden“
    - Nachweis über die Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1 mit Fußnote 14)
    - Bei Verpressen der Sonden mit Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers
    - Gutachten des privaten Sachverständigen nach Art. 65 BayWG im Falle eines Antrags nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG bei Anlagen bis 50 kJ/s
    - Bei einem Antrag nach Art. 15 BayWG für Anlagen über 50 kJ/s: Unterlagen nach WPBV
Antragsteller/in
Grundstückseigentümer/in
Lage der Baustelle
Angaben zu den Bohrungen

(beide Angabe in ca. xx m (Meter) unter Gelände)

Vorgesehene Abdichtung: Verpressung der Sonden von unten nach oben mit

Unbedenklichkeitsbescheinigung bitte bei Anlagen beifügen.

Wärmepumpe
Bohrfirma

Bescheinigung nach DVGW 120 bzw.„Gütesiegel für Erdwärmesonden" bitte bei Anlagen beifügen.

Anzeigenerstellung und Bauleitung durch ein hydrogeologisch arbeitendes Fachbüro notwendig.

Angaben zum Fachbüro wie folgt:
Anlagen
Wichtige Hinweise und Bestätigungen
08341 / 437-303
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do. 13:00 - 16:00 Uhr
wasserrecht@kaufbeuren.de

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