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Grundwasserwärmepumpe - Wasserrechtliche Erlaubnis
(nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG bzw. Art. 15 BayWG)

Hinweise
Antragsteller/in
Entnahme/Einleitung
Wärmepumpe
Anlagen

Wichtige Hinweise:
 

  • Dieses Online-Formular bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
     
  • Nach Absenden des Antrags können Sie eine Zusammenfassung des Antrags als PDF-Datei herunterladen.
     
  • Zur vollständigen Antragssellung werden folgende Unterlagen benötigt:
    - Detaillageplan M = 1 : 1.000 mit Flur-Nummer, Gemarkung, Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf
    - Bohrbericht
    - Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft nach Art. 65 BayWG für thermische Nutzung bei Anlagen bis einschließlich 50 kJ/s
    - Unterlagen nach WPBV bei Anlagen mit einer Leistung über 50 kJ/s
    - Einverständniserklärung Gewässereigentümer/in und Unterlieger/in bei Einleitung in Oberflächengewässer
Antragsteller/in
Entnahmestelle
Einleitungsstelle
Angaben zur Wärmepumpe und Betrieb

im Heizbetrieb

im Kühlbetrieb

Anlagen
08341 / 437-303
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do. 13:00 - 16:00 Uhr
wasserrecht@kaufbeuren.de

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