Hier ist das Stadtwappen Kaufbeuren abgebildet

Verwendung des Wappens der Stadt Kaufbeuren

Wichtige Informationen

  • In Bayern dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden.

     

  • Für das Wappen der Stadt Kaufbeuren kann eine solche Genehmigung nur für gemeinnützige oder für Zwecke erteilt werden, die im Interesse der Stadt Kaufbeuren liegen und nicht den Eindruck einer amtlichen Beteiligung entstehen lassen. 

     

  • Für kommerzielle und werbliche Zwecke wird die Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 

=> Vor jeder Verwendung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden!

Ihre Daten

Erfolgt die Nutzung des Stadtwappens im Namen einer Organisation, Verein, Unternehmen, etc.? 

=> Bitte die nachfolgenden Angaben auf Ihre Einrichtung beziehen!

Bitte die Kontaktdaten angeben, unter denen Sie am besten erreichbar sind!

Begründung

Liegen weitere Unterlagen zur Verwendung des Wappens vor (z.B. ein bereits ausgearbeitetes Desgin)? 
=> Bitte Dateien über das nachfolgende Feld hochladen!

Wie geht es weiter...?

  • Nach dem Absenden kann eine Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten als PDF-Datei heruntergeladen werden.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
  • Sollten zur abschließenden Klärung Ihres Antrags noch Informationen fehlen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Datenschutzhinweise

Im Rahmen der Antragsstellung werden personenbezogene Daten erhoben - dies erfolgt nur im hierfür notwendigen Umfang. Erst mit der Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist ein Absenden Ihres Antrags möglich:

08341 / 437-302
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do. 13:00 - 16:00 Uhr
rechtsabteilung@kaufbeuren.de

Datenschutzerklärung I Impressum

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