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Hundesteuer Anmeldung

Allgemeine Informationen
Hundehalter
Daten zum Hund
Zusammenfassung

Allgemeine Informationen

 

Die Regelungen zur An- und Abmeldung und deren Fristen regelt die örtliche Hundesteuersatzung.

 

Zur Anmeldung ist zu beachten:

  • Steuerpflicht besteht, wenn der Hund älter als 4 Monate ist und über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten im Kalenderjahr gehalten wird
  • Der Hund muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Bürgerbüro angemeldet werden
  • Bei Umzug kann bereits gezahlte Hundesteuer am bisherigen Wohnort einmalig angerechnet werden
  • Hundesteuervergüngstigungen sind gesondert zu beantragen

 

Benötigte Unterlagen: 

  • Bei Umzug Nachweis über bereits gezahlte Hundesteuer
  • Bei besonderer Verwendung des Hundes (z.B. als Blinden- oder Rettungshund) entsprechenden Nachweis

Optionale Anmeldung mit BayernID - Ihre Vorteile

 

Sicher! 

Authentifizierung über ELSTER, Personalausweis oder Benutzername/Passwort

 

Bequem!
Übernahme der im Benutzerkonto hinterlegten Daten in das Antragsformular

 

Zukunftsweisend!

Ein Benutzerkonto für eine stetig wachsende Anzahl an Online-Verwaltungsleistungen

 

Sie haben noch keine BayernID? Information und Registrierung hier

Daten des Hundehalters

Name und Anschrift angeben

Angaben zum Hund

Wichtige Informationen zu Kampfhunden bitte beachten - abrufbar hier



Bitte abweichenden Ort der Hundehaltung angeben:

Wie geht es weiter...?

  • Nach dem Absenden kann eine Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten als PDF-Datei heruntergeladen werden
  • Sobald Ihr Hund steuerfällig wird, bekommen Sie einen Steuerbescheid per Post zugeschickt
  • Die Hundemarke geht Ihnen ebenfalls postalisch zu
  • Gerne können Sie uns auch vorab ein ausgefülltes SEPA-Mandat zuschicken
  • Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung

Datenschutzhinweise

Im Rahmen der Antragsstellung werden personenbezogene Daten erhoben - dies erfolgt nur im hierfür notwendigen Umfang. Erst mit der Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist ein Absenden Ihres Antrags möglich:

08341 / 437-250
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Do. 13:00 - 16:00 Uhr
hundesteuer@kaufbeuren.de

Datenschutzhinweise I Impressum

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