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Stadt Kaufbeuren

Führerscheinstelle

Am Graben 3

87600 Kaufbeuren

Quick-Check zum Führerschein-Pflichtumtausch

Allgemeine Informationen:

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte...

 

...sämtliche Führerscheine - sowohl PKW- als auch Motorradführerscheine - welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. 

 


Warum besteht diese Umtauschpflicht? 


Eine EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsländer der Europäischen Union, Führerscheine in einem einheitlichen Muster auszustellen. Dadurch sind diese wesentlich fälschungssicherer

 

 

Wer muss wann welchen Führerschein umtauschen?

 

Etwa 43 Millionen Führerscheine sind deutschlandweit umzutauschen. Dies stellt die Führerscheinstellen vor enorme Herausforderungen. Um dies zu bewältigen und damit auch Ihnen als Bürger/in möglichst kurze Bearbeitungs- und Wartezeiten entstehen, sind die Fristen jeweils nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt

 

 

⇒ Mit dem nachfolgenden Quick-Check können Sie durch maximal vier "Klicks" erfahren, wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss.

Quick-Check: Wann muss Ihr Führerschein umgetauscht werden?

Haben Sie einen "alten" Papierführerschein?

(sogenannter grauer oder rosa Lappen)

Diese wurden bis zum 31.12.1998 ausgestellt.

Wurden Sie vor 1953 geboren?

Umtausch bis 19.01.2033

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.07.2022


Die Frist für Ihren Führerschein ist bereits abgelaufen.

Dieser musste bis spätestens zum 19. Juli 2022 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2023

 

Die Frist für Ihren Führerschein ist bereits abgelaufen.
Dieser musste bis spätestens zum 19. Januar 2023 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2024


Die Frist für Ihren Führerschein ist bereits abgelaufen.

Dieser musste bis spätestens zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2025


Der Umtausch Ihres Führerscheins steht als nächstes an!
Dieser muss bis spätestens zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Haben Sie einen "neuen" EU-Kartenführerschein? (im Scheckkartenformat)

Diese wurden ab dem 01.01.1999 ausgestellt.

Nicht fündig geworden? 

Falls Sie keinen der oben dargestellten Führerscheine besitzen (z.B. einen außerhalb der EU ausgestellten Führerschein), sind gesonerte Regelungen zu beachten. 


Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Führerscheinstelle in Verbindung:
Telefonisch: 08341 437-6859
Per E-Mail: fuehrerscheinstelle@kaufbeuren.de
Persönlich: Mit vorheriger Online-Terminreservierung
 

Wurden Sie vor 1953 geboren?

Umtausch bis 19.01.2033

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2026

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2027

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2028

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2029

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2029 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2030

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2030 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2031

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2032

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2032 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Umtausch bis 19.01.2033

Sie haben also noch etwas Zeit...
Ihr Führerschein muss spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.


Durch Auswahl der "FAQ-Liste" können Sie sich bereits über notwendige Unterlagen zum Umtausch, anfallende Gebühren, und vieles Weitere informieren.

Ihr Führerschein ist nicht vom Pflichtumtausch betroffen!

Folgendes ist bitte zu beachten:

Ihr Füherschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig.

Nach dem 13. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahre und müssen danach erneuert werden. Das Ablaufdatum können Sie auf der Vorderseite Ihrer Führerscheins unter "4.b" finden.

FAQ-Liste: Informationen zu Unterlagen, Gebühren, und noch viel mehr...

In der nachfolgenden Übersicht geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen:

 

 

Welche Unterlagen werden für den Umtausch bei der Antragstellung benötigt?

  • Führerschein (insbesondere, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Kaufbeuren ausgestellt wurde)
  • Karteikartenabschrift, wenn es sich um einen Papierführerschein handelt, welcher nicht von der Stadt Kaufbeuren ausgestellt wurde (diese kann gebührenfrei bei der den Führerschein ausstellenden Behörde vorab durch Sie angefordert werden. Die Vorlage der Karteikartenabschrift bereits bei der Antragstellung beschleunigt die Ausstellung des Führerscheins und wird deshalb ausdrücklich empfohlen. Andernfalls wird die Karteikartenabschrift von der Führerscheinstelle selbst angefordert)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild, welches den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Passfoto, Maße: 45 mm x 35 mm)

 

 

Kann der Umtausch auch online beantragt werden?

  • Die Beantragung des Führerscheinumtauschs kann derzeit nur persönlich bei der Führerscheinstelle erfolgen

 

 

Wie kann ein Termin zum Umtausch vereinbart werden?

  • Für möglichst kurze Wartezeiten empfeheln wir eine Online-Terminreservierung, welche über Termin hier buchen möglich ist

 


Wann soll ein neuer Führerschein beantragt werden?

  • Da eine ausreichende Vorlaufzeit benötigt wird, empfehlen wir eine Beantragung etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Umtauschfrist

 

 

Welche Gebühren werden für den neuen Führerschein erhoben? 

  • Für den Umtausch fällt eine Gebühr i. H. v. 30,30 € an, welche bei Antragstellung in bar oder unbar zu bezahlen ist
  • Bei erhöhtem Aufwand hinsichtlich der Feststellung der Führerscheindaten kann eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 30,70 € anfallen

 


Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

  • Der Umtausch kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn ein erhöhter Aufwand hinsichtlich der Feststellung der Führerscheindaten erforderlich ist

 


Wie wird der neue Führerschein zugestellt? 

  • Nach Anfertigung durch die Bundesdruckerei erfolgt die Zustellung in der Regel postalisch als Einwurf-Einschreiben
  • Der Briefkasten muss hierfür korrekt und leserlich beschriftet sein

 

 

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

  • Nein - es muss weder eine Fahrprüfung noch ein Erste-Hilfe-Kurs oder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden
  • Es handelt sich beim Führerschein-Umtausch sozusagen um eine reine Verwaltungsleistung

 

 

Welche Konsequenzen bestehen, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird?

  • Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, sodass bei einer polizeilichen Kontrolle ein Verwarnungsgeld verhängt werden kann

 

 

Muss der bisherige Führerschein abgegeben werden?

  • Der alte Führerschein wird entwertet und kann im Anschluss von Ihnen behalten werden

 

 

Gibt es weitere Fragen, die hier leider nicht beantwortet wurden...?

  • Die Führerscheinstelle der Stadt Kaufbeuren steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung
  • Telefonisch: 08341 437-6859
  • Per E-Mail: fuehrerscheinstelle@kaufbeuren.de