Über das folgende Formular kann eine Förderung für den Kauf von Baby-Mehrwegwindeln beantragt werden. Die nachfolgenden Bedingungen sind bitte zu beachten:
- Je Kind wird ein Zuschuss in Höhe von einmalig maximal 100 € gewährt
- Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Kaufbeuren gemeldet sein
- Das Kind darf bei Antragsstellung nicht älter als 24 Monate sein
- Die Originalrechnung über den Kauf der Mehrwegwindeln und eine Kopie der Geburtsurkunde sind als Nachweis hochzuladen
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht